Wer billig kauft, kauft …

Es ist in der letzten Zeit schon öfters vorgekommen, dass die vermeintlich günstigen Energieanbieter Insolvenz anmelden mussten.
Wie kommt es aber, dass günstige Lieferanten in Insolvenz geraten?
Alle schauen nach günstigen Preisen. Auch wir machen das beim Einkauf. Wir vergleichen die Preise europaweit, Jahre im Voraus und kaufen schließlich ein. Aber das ist nicht alles. Zu den günstigen Einkaufspreisen kommt noch folgendes hinzu:
Einkommens-, Gewerbe-, Grund-, Lohn-, Kirchen-, Energie-, Strom-, Mehrwertsteuer; Umlagen für EEG, Offshore, Kraft-Wärme, Abschaltbare Lasten; Konzessionsabgabe; Netznutzungsentgelt; Messentgelte; Beiträge für Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft; Solidaritätszuschlag, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung; Kosten für die Beschaffung von Energie und Trinkwasser, Telefon, Internet, Heizung, Müllabfuhr sowie Löhne ….
Das sind alles Kosten, die in ein Preisangebot mit einbezogen werden müssen.
Aber keine Panik, mit der Insolvenz eines Energieversorgers sitzen Sie nicht im Dunkeln oder Kalten.
Der örtliche Grundversorger fängt diese Kunden auf und sichert die vorläufige Belieferung. Die Abrechnung erfolgt im Tarif für die Grundversorgung – letztendlich nicht so billig, wie der „insolvente“ Energielieferer.