Strompreisbremse, Gaspreisbremse …???

Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verabschiedet, um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.

Was bedeutet das für Sie?

            Ich muss mich um nichts kümmern!

Ihre Entlastung teilen wir ab März 2023 gleichmäßig auf Ihre Abschläge auf. Der Abschlag März wird zusätzlich noch um Ihre Entlastung für Januar und Februar reduziert.

Die Preisentlastungen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Maßgeblich für die Berechnung der …bremse ist lt. Gesetz der Strom- oder Gasverbrauch des vergangenen Jahres, der auf Basis des bis September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt wird.

80 Prozent dieses Verbrauchs werden gedeckelt. Das heißt, es gilt der gedeckelte Preis (Arbeitspreis - brutto) für

  • Strom 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas 12 Cent/kWh
  • Fernwärme 9,5 Cent/kWh

Der Staat übernimmt die Differenz zu dem vertraglich vereinbarten Strom-/Gaspreis für diese 80 %.

Für den restlichen Verbrauch (über 80 %) müssen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zahlen.

Der Grundpreis bleibt von den …bremsen unberührt.

Die Regelungen der Strom-/Gaspreisbremse gelten bis Ende 2023 und können von der Regierung um 4 Monate verlängert werden. Danach gilt wieder der aktuelle Vertragspreis.

Unser Tipp: Energiesparen lohnt sich nach wie vor oder mehr denn je!
Weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de

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